Original-Text der Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein.
Ein großes Dankeschön an das Ministerium, für die Erstellung dieses informativen
Berichtes.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode stellten wir, die CDU Fraktion, einen solchen
Antrag zur Situation in der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein.
Durch die Schließung der Geburtshilfestationen auf den Inseln Sylt und Föhr gab es
viele Fragen zur Versorgungssituation in der Geburtshilfe für schwangere Frauen.
Insbesondere auf den Inseln und Halligen.
Heute haben wir die Fortsetzung zum damaligen Bericht vorliegen und beschäftigen
uns mit den Entwicklungen und Veränderungen in der Geburtshilfe im Land.
Neben Zahlen, Daten und Fakten können wir Verbesserungen zum Guten und auch
leider zum weniger Guten beobachten.
Nach wie vor besteht ein großer Mangel an Fachkräften, wie Hebammen an den
Geburtskliniken.
Vorweg möchte ich jedoch lobend erwähnen, dass es allen Beteiligten gelungen ist,
eine Lösung im Problembereich der rasant ansteigenden
Haftpflichtversicherungsprämien der freiberuflich tätigen Hebammen herbeizuführen.
Dieses Problem wurde mit der Zahlung eines Sicherstellungszuschlags durch die
Krankenkassen entschärft und gelöst. Dieser Zuschlag passt sich an die immer noch
steigenden Prämien laufend an.
Somit konnte eine unangemessene und bedrohliche finanzielle Belastung von den
Beleghebammen abgewendet werden.
In Schleswig-Holstein gab es 2020 insgesamt 103, 75 Hebammen in
Vollzeitäquivalenten, die als Beleghebammen in der Geburtshilfe arbeiten. Das waren
etwas mehr als im Jahr zuvor – genau gesagt – 7,42 mehr – das ist erfreulich.
Zudem zeigt das Krankenhausentgeltgesetz nun auch die beabsichtigte Wirkung.
Durch neue Finanzierungswege werden ab einer jährlichen Geburtenrate von über
500 nun 0,5 Hebammen-Vollzeitstellen zusätzlich durch die Übernahme der
Personalkosten durch die Kassen finanziert.
Das bedeutet einen Anstieg um knapp 18 zusätzlichen Stellen zur Verbesserung der
Versorgung der schwangeren und gebärenden Frauen.
Diese Finanzierung gilt jedoch ausschließlich für angestellte Hebammen.
Zusätzliche Personalkosten für unterstützenden Kräfte, wie z.B. Medizinische
Fachangestellte im Bereich der Dokumentationen und für vorbereitende Aufgaben
werden ebenfalls finanziert.
Acht von zwanzig Kliniken in Schleswig-Holstein planen durch diese Entwicklungen
Neuanstellungen.
Im vergangenen Jahr gab es 20.843 Geburten, inklusive Mehrlingsgeburten, bei uns
im Land. Etwa 15 Prozent der Kinder wurden in Hamburg geboren. Die Anzahl der
Hausgeburten stieg nur marginal um 0,19 Prozent an.
Im Bericht ist auch ein Rückgang der Geburten in Kliniken mit dem niedrigsten
Geburtshilfe-Level 4 zu verzeichnen.
Die Corona-Pandemie hatte und hat zum Teil immer noch negative Auswirkungen auf
die Geburtshilfesituation in Schleswig-Holstein.
Besonders ins Gewicht fielen die anfangs sehr restriktiven Vorgaben zur Begleitung
und zum Besuch von Schwangeren und Gebärenden im klinischen Umfeld, die für die
Frauen zum Teil sehr belastend und herausfordernd waren. Hier hat sich die Situation
kontinuierlich für alle Beteiligten verbessert.
Durch den Lock-Down hat sich jedoch noch keine hochsignifikante Steigerung der
Geburten ergeben. Hier sind die Daten noch weiter zu analysieren.
Die Anzahl der Geburten in den Geburtskliniken und die jeweilige Auslastung der
Geburtskliniken ist laut Bericht sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die meisten
Zuwächse sind im Lübecker St. Marienkrankenhaus und in Eutin zu verzeichnen.
Besonders erfreulich ist, dass es bei den Frühgeburten (Neugeborenen mit einem
Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm) einen Rückgang gab.
Erfreulich ist auch, dass die seit dem 1. Januar 2020 durchgeführte
Vollakademisierung der Hebammenausbildung dazu führt, dass der Beruf nun
attraktivere Anreize für die Ausbildung bietet.
Die Anforderungen im Gesundheitssystem sind insgesamt angestiegen und
komplexer geworden. Daher ist es gut, dass derzeit 35 Studienplätze für die Hebammenausbildung in Kiel und in Lübeck angeboten werden.
Um besser und zielgenauer planen zu können, bräuchten wir auch eine verlässliche
Bedarfsplanung zur Hebammenversorgung.
Leider gibt es hierfür jedoch noch keine gesetzliche Grundlage. Dieses ist aus unserer
Sicht jedoch erforderlich, um auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit
gut qualifizierten Hebammen in ausreichender Zahl für die Versorgung rund um die
Geburt sicherstellen zu können – für die Mütter, Kinder und Familien in unserem
Land.
Viel Diskussionsbedarf also.